Allgemeine Liefer- u. Geschäftsbedingungen
der Fa. Adolf Telsnig - Herkules Motorgeräte (08-2022)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil für alle Warenlieferungs- oder Kaufverträge zwischen der Fa. Adolf Telsnig e.K. Forst- & Gartentechnik, Inhaber Kai Telsnig, Dörnbergstraße 27-29, 34233 Fuldatal-Ihringshausen, Telefon: (0561) 98186-0, Telefax: (0561) 98186-26, http://www.telsnig.de im folgenden „telsnig“ genannt, und Unternehmer - im folgenden „Besteller“ oder „Kunde“ genannt.
- Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt telsnig nur an, wenn telsnig diesem ausdrücklich im Einzelfall zugestimmt hat.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte von telsnig mit dem Besteller, es sei denn, dass telsnig anzeigt, dass hierfür neue oder andere Bestimmungen gelten sollen.
§ 2 Vertragsschluss
- Sämtliche Angebote von telsnig sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware unter Geltung der vorstehenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen von telsnig erwerben zu wollen. telsnig ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von telsnig zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes von telsnig mit einem Zulieferer.
- Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird - soweit sie bereits erfolgt sein sollte - unverzüglich dem Kunden zurückerstattet.
§ 3 Lieferung / Lieferfristen
- Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Alle Liefertermine und/oder -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass eine Frist oder ein Termin ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und vereinbart wird.
- telsnig bemüht sich, postversandfähige Ware innerhalb von 10 Werktagen nach Bestellung zu liefern. Bei Sperrgutversand wird sich der Spediteur bzw. der mit der Auslieferung von telsnig beauftragte Lieferant mit dem Besteller in Verbindung setzen, um mit ihm einen Zustellungstermin zu vereinbaren.
- Ist kein bestimmter Liefertermin oder keine bestimmte Lieferfrist vereinbart, so gilt für telsnig als angemessene Frist zur Leistung/Lieferung der Ware 30 Werktage.
§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise von telsnig „ab Firmensitz von telsnig“. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen von telsnig nicht eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Kosten des Versands werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, soweit der Besteller zusätzliche Dienstleistungen vor Ort wünscht.
- Für alle Preis- und Rabattangaben von telsnig im Internet, Prospekten oder sonstigen Werbeträgern bleibt Irrtum vorbehalten. Alle Angebote von telsnig sind freibleibend. Alle Vereinbarungen sollen grundsätzlich schriftlich angegeben werden.
- Aufgrund sich ändernder Marktsituationen sind längerfristige Preisfestlegungen nicht möglich, sofern es sich um Produkte handelt, die noch beschafft werden müssen. Hiermit vereinbaren Telsnig und der Kunde, was folgt: Für die Produkte, die Telsnig zum Zeitpunkt der Bestellung auf Lager hat, sind die im Rahmen eines Frühbezugs festgelegten Preise verbindlich. Die bestellten Produkte, die Telsnig zum Zeitpunkt der Bestellung nicht auf Lager hat, unterliegen einer nachfolgenden Anpassungsmöglichkeit. Die Anpassung des Preises erfolgt, sofern sich der Beschaffungspreis (einschließlich Transport, Versicherung, Zoll) für das entsprechende Produkt zum Zeitpunkt der späteren Beschaffung um 5 % oder mehr oder in einem unangemessenen Verhältnis zu dem Gesamtverbraucherindex ändert. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, die Bestellung für die preisangepassten Produkte zu stornieren. Dem Kunden ist bewusst, dass sich im Falle einer Stornierung die Konditionsvereinbarung ändern kann.
- Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union werden die Preise um die darin enthaltene deutsche Umsatzsteuer gekürzt; landestypische Einfuhrumsatzsteuer oder Zoll ist durch den Kunden zu zahlen.
- Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen ausdrücklichen Vereinbarung.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis mit Erhalt der Ware sofort fällig und zahlbar. Der Kaufpreis ist per Nachnahme oder bar an den jeweiligen Auslieferer zu zahlen. Die von telsnig mit der Auslieferung beauftragten Personen sind generell zum Inkasso berechtigt. Schecks werden nicht akzeptiert.
- Ist statt Nachnahme/Barinkasso die Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Girokonto von telsnig zu überweisen.
- Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt telsnig vorbehalten.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von telsnig anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Gefahrübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 6 Gewährleistung
- Für Mängel der Ware leistet telsnig zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Der Besteller ist verpflichtet, telsnig offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen, es sei denn, der Besteller hat vor Entdeckung oder Erkennbarkeit des Mangels die Ware ganz oder teilweise im normalen Geschäftsverkehr verkauft oder der normalen Verwendung entsprechend verbraucht oder verändert. Zur Fristwahrung der Mangelanzeige genügt die rechtzeitige Abendung. Den Besteller trifft unbeschadet der Ausnahmeregelung in §§ 478 II, 476 BGB die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
- Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dieses zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn telsnig die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bleiben hierbei unberührt.
- Für Mängel der gelieferten Ware leistet telsnig für die Dauer von 1 Jahr ab Ablieferung Gewähr. Bei gebrauchten Sachen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
- Für den Kunden gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist telsnig lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung letztendlich der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht
- Gewährt im Einzelfall telsnig für bestimmte Produktes zusätzlich oder neben der normalen Gewährleistung eine Garantie, gelten im Garantiefall die besonderen GARANTIEBEDINGUNGEN von telsnig, auf die verwiesen wird. telsnig ist in diesem Fall berechtigt, den Garantiefall entweder über den Hersteller oder dem Kundenservice vor Ort abzuwickeln.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von telsnig auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung von telsnig ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei telsnig zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit telsnig Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Fall von telsnig zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von telsnig.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Ware ausschließlich nur unter Beachtung der ihm überlassenen Bedienungsanleitung zu benutzen und einzusetzen.
- Der Kunde ist bis zur Bezahlung der Ware verpflichtet, telsnig einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ebenso hat er telsnig einen Besitzerwechsel der Ware oder den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.
- telsnig ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
- Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages zur Sicherung aller Forderungen von telsnig an telsnig ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. telsnig nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. telsnig behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Abtretung wird hinfällig, soweit der Besteller alle Forderungen von telsnig ausgeglichen hat.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für telsnig. Erfolgt eine Verarbeitung mit telsnig nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt telsnig an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von telsnig gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, telsnig nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
§ 9 Erfüllungsort / Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Geschäftssitz von telsnig, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.
- Auf die jeweiligen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch, wenn der Besteller seinen Sitz im Ausland hat.
§ 10 Datenschutzhinweis
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung, so auch Ihre E-Mail Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score- Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Mit einer Bestellung erklären Sie konkludent, d.h. ohne weitere Erklärung hierzu Ihr Einverständnis im Sinne der Datenschutzgrundverordnung. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzrichtlinie.§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmung teilweise oder ganz unwirksam sein oderwerden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt - soweit rechtlich zulässig - diejenige wirksame Bestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Kenntnis von der Unwirksamkeit der Bestimmung gehabt hätten.Haftungsausschluss
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